Hinweis für unsere Kunden zu den Marktberichten „Öl- und Heizölpreise aktuell“:

Die in den Charts dargestellten Preise spiegeln die allgemeine Marktentwicklung im Heizölbereich wider und dienen zur Orientierung über aktuelle Trends. Bitte beachten Sie, dass die tatsächlichen Endkundenpreise regional unterschiedlich ausfallen können. Diese Unterschiede ergeben sich unter anderem durch die lokale Verfügbarkeit von Heizöl, logistische Faktoren sowie die Entfernung zu Raffinerien oder Tanklagern. Daher kann der endgültige Preis je nach Lieferregion variieren. Gern informieren wir Sie persönlich über die für Sie gültigen Konditionen.

Änderungen 2026 – Gasspeicherumlage, steigende Gasnetzentgelte, sinkende Stromnetzentgelte (23.12.2025

Grafik 2026Die Gasspeicherumlage wird zum 1. Januar 2026 abgeschafft. Die Kosten werden künftig vom Bund aus dem Klima- und Transformationsfonds getragen. Sie war 2022 eingeführt worden, um die Befüllung der Gasspeicher nach der Energiekrise zu finanzieren. Die Höhe der Umlage lag zuletzt bei rund 0,30 Cent pro Kilowattstunde, was je nach Verbrauch im Bereich von 30 bis 60 Euro pro Haushalt und Jahr einsparen kann.

Es wird erwartet, dass die Gasnetzentgelte 2026 in vielen Netzgebieten deutlich zulegen werden – Berichten zufolge wird von durchschnittlichen Steigerungen um etwa 10 bis 12 % ausgegangen, wobei es regionale Unterschiede gibt. Die Gründe sind teilweise auf die sinkende Anzahl an Gasanschlüssen und damit höhere Kosten pro verbleibendem Verbraucher zurückzuführen. Auch andere Faktoren wie geänderte Abschreibungsregeln können diese Entwicklung beeinflussen. Die Weitergabe dieser Netzentgelte liegt im Ermessen jedes Versorgers.

Die Stromnetzentgelte werden 2026 im Durchschnitt gesenkt, da der Staat einen Bundeszuschuss von 6,5 Milliarden Euro zur Dämpfung der Netzentgelte einsetzt. Das führt zu einer durchschnittlichen Senkung um rund 2 Cent pro kWh bei den Netzentgelten. Ob und in welcher Höhe dieser Nutzen tatsächlich bei den Verbraucherpreisen ankommt, hängt davon ab, ob Versorger diese Netzentgeltentlastung 1:1 weitergeben, denn es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe.

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