Hinweis für unsere Kunden zu den Marktberichten „Öl- und Heizölpreise aktuell“:

Die in den Charts dargestellten Preise spiegeln die allgemeine Marktentwicklung im Heizölbereich wider und dienen zur Orientierung über aktuelle Trends. Bitte beachten Sie, dass die tatsächlichen Endkundenpreise regional unterschiedlich ausfallen können. Diese Unterschiede ergeben sich unter anderem durch die lokale Verfügbarkeit von Heizöl, logistische Faktoren sowie die Entfernung zu Raffinerien oder Tanklagern. Daher kann der endgültige Preis je nach Lieferregion variieren. Gern informieren wir Sie persönlich über die für Sie gültigen Konditionen.

Mehr Transparenz an der Zapfsäule: Zwölfte GWB-Novelle bringt Systemwechsel bei der Überwachung der Spritpreise (20.07.2026)

Zapfpistole an TankstelleDie Bundesregierung will den Wettbewerb auf dem Kraftstoffmarkt deutlich verschärfen. Mit der geplanten zwölften Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) soll die Überwachung der Spritpreise grundlegend neu ausgerichtet werden. Ziel ist es, überhöhte Kraftstoffpreise schneller zu erkennen und wirksamer gegen mögliche Wettbewerbsverstöße vorzugehen. Ein wesentlicher Bestandteil der Reform ist die Ausweitung der Meldepflichten für Unternehmen. Künftig sollen Raffinerien und der Kraftstoffgroßhandel der Markttransparenzstelle zusätzliche Preisdaten zur Verfügung stellen. Darüber hinaus müssen erstmals auch Preisänderungen für die Kraftstoffsorte Super Plus gemeldet werden. Dadurch erhält das Bundeskartellamt einen deutlich umfassenderen Einblick in die Preisbildung entlang der gesamten Lieferkette. 

Der eigentliche Systemwechsel besteht jedoch darin, dass die Behörden nicht mehr ausschließlich die Preisentwicklung an den Tankstellen beobachten, sondern bereits frühere Handelsstufen stärker in den Blick nehmen. So soll besser nachvollzogen werden können, ob steigende Rohstoffkosten tatsächlich die Ursache für höhere Kraftstoffpreise sind – und ob sinkende Rohölpreise zeitnah an die Verbraucher weitergegeben werden. Zudem sieht das Gesetz eine Umkehr der Beweislast vor, wenn der Verdacht auf missbräuchlich überhöhte Kraftstoffpreise besteht. Künftig müssen die betroffenen Unternehmen darlegen, dass ihre Preiserhöhungen sachlich gerechtfertigt sind. Bislang lag diese Beweislast bei den Kartellbehörden. Nach Auffassung der Bundesregierung sollen dadurch Verfahren beschleunigt und missbräuchliche Preisentwicklungen wirksamer verhindert werden. Parallel dazu baut das Bundeskartellamt seine Überwachungskapazitäten weiter aus. Die zuständige Beschlussabteilung wurde personell verstärkt und organisatorisch neu aufgestellt, um die erweiterten Kontrollmöglichkeiten künftig effizient nutzen zu können.

Für Verbraucher bedeutet die Reform zunächst keine Garantie für dauerhaft niedrigere Kraftstoffpreise. Sie soll jedoch dazu beitragen, die Preisbildung transparenter zu machen und sicherzustellen, dass Entlastungen auf den internationalen Rohstoffmärkten künftig schneller an den Zapfsäulen ankommen. Gerade in Zeiten stark schwankender Rohölpreise könnte dies zu einem faireren Wettbewerb und einer besseren Nachvollziehbarkeit der Preisentwicklung beitragen.

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