Klimapaket der Bundesregierung wird spezifisch (20.07.2021

Bestehende Ölheizungen dürfen gesamtheitlich weiter betrieben werden. Erst ab 2026 sollen neue Ölheizungen unter Zuhilfenahme von einer regenerativen Energiequelle kombiniert bzw. ergänzt werden, z. B. Solarthermie oder Photovoltaik für Brauchwasser bzw. Heizungsunterstützung. Sollte das nicht möglich und auch kein Gas- oder Fernwärmeanschluss vorhanden sein, darf auch nach 2026 eine neue Ölheizung einbaut werden.
Unabhängig davon ist es vorhersehbar, dass in den nächsten Jahren auch CO2-neutrales Heizöl (Stichwort E-Fuels) zu einem bezahlbaren Preis angeboten werden kann. Dieses kann einfach in bestehenden Heizungen eingesetzt werden.

Klimapaket der Bundesregierung wird spezifisch

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